Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten haben gestern den Beschluss gefasst, dass unter anderem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vom 2. bis 30. November untersagt ist. Demnach hängen auch die Mitglieder des VFC Adorf ab spätestens kommenden Montag ihre Schuhe wieder an den berühmten Nagel. Noch haben sich weder die Landesregierung noch die einzelnen Verbände positioniert, ob das gemeinsame Sporttreiben bis zum Start des Lockdowns weiterhin stattfinden kann. Wir halten euch auf dem Laufenden. (esch)