Die Zuwendung wird eigenverantwortlich und flexibel sowohl für die Aufwandsentschädigung sowie die Aus- und Fortbildungsgebühren nebenberuflich tätiger Übungsleiter, als auch für die Teilnahme an und die Durchführung von Wettkämpfen und Trainingslagern, insbesondere im Kinder- und Jugendsport, sowie zur Absicherung des regelmäßigen Übungs- und Trainingsbetriebs (u.a. Sportgeräte) des Sportvereins eingesetzt werden.
Durchführungszeitraum
dauerhaft
Fördersummen
1.240,00 € (2022)
1.220,00 € (2021)
1.175,00 € (2020)
Der VFC Adorf erhält für den Erwerb eines neuen Großsportgerätes eine Zuwendung (i.d.R bis zu 50 % der Anschaffungskosten).
Durchführungszeitraum
vereinzelt
Fördersummen
1.054,49 € (2020 - Großfeldtor)
1.349,90 € (2019 - Fußballtore)
713,15 € (2015 - Jugendtore)
Der VFC Adorf erhält gemäß der Sportförderrichtlinie des Vogtlandkreises eine pauschale Bezuschussung der Vereinsarbeit im Kinder- und Jugendbereich von 6,00 € pro Kind bzw. Jugendlicher/n.
Durchführungszeitraum
dauerhaft
Fördersummen
636,00 € (2022)
654,00 € (2021)
648,00 € (2020)
Der VFC Adorf erhält gemäß der Sportförderrichtlinie des Vogtlandkreises eine Bezuschussung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Trainer und Übungsleiter im Nachwuchsbereich.
Durchführungszeitraum
dauerhaft
Fördersummen
1.530,00 € (2022)
1.530,00 € (2021)
1.530,00 € (2020)
Der VFC Adorf erhält gemäß der Sportförderrichtlinie des Vogtlandkreises eine Bezuschussung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Trainer und Übungsleiter im Nachwuchsbereich.
Durchführungszeitraum
dauerhaft
Fördersummen
1.530,00 € (2022)
1.530,00 € (2021)
1.530,00 € (2020)